Kantonale Verfügung Trockenheit

Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden im Wald und auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahr ist auf Stufe 3 (erheblich). Die Pegelstände der Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft sind zudem sehr tief. Der tiefe Wasserstand der Ergolz und die damit zusammenhängenden hohen Wassertemperaturen führen zudem zu Hitzestress bei den Fischen.

Entsprechend wird bis auf Widerruf verfügt:

  1. Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Davon ausgenommen sind lediglich fest eingerichtete Feuerstellen.
  2. Feuer ist jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
  3. Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  4. Das Steigenlassen von Himmelslaternen / Heissluft-Ballons (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  5. Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verobten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
  6. Für den Abschnitt der Ergolz zwischen dem Kesselfall in Liestal bis zur Mündung in den Rhein gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere und bis auf Widerruf.

Kantonaler Führungsstab