Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden im Wald und auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahr ist auf Stufe 3 (erheblich). Die Pegelstände der Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft sind zudem sehr tief. Der tiefe Wasserstand der Ergolz und die damit zusammenhängenden hohen Wassertemperaturen führen zudem zu Hitzestress bei den Fischen.
Entsprechend wird bis auf Widerruf verfügt:
- Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Davon ausgenommen sind lediglich fest eingerichtete Feuerstellen.
- Feuer ist jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen / Heissluft-Ballons (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
- Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verobten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
- Für den Abschnitt der Ergolz zwischen dem Kesselfall in Liestal bis zur Mündung in den Rhein gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere und bis auf Widerruf.
Kantonaler Führungsstab