Die Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenausweises für Reisende sind berechtigt, bei Fahrten auf Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten Schweizerischen Transportunternehmungen unentgeltlich eine Begleitperson und/oder einen Führhund mitzunehmen.
Die Bedingungen und das Vorgehen für das Erlagen einer solchen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind:
- Fester Wohnsitz der Anstragstellerin beziehungsweise des Antragstellers im Kanton Basel-Landschaft
- Vorlegen des Formulars "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" nach den Bedingungen der Schweizerischen Transportunternehmungen. Das Formular kann bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal, Tel. 061 552 90 20. Email: franco.puccio@bl.ch angefordert oder direkt im Internet unter www.sbb.ch/mobil herunter geladen und ausgedruckt werden.
- Die Ärztin beziehungsweise der Arzt muss auf dem Formular die Behinderung bestätigen.
- Das ausgefüllte "ärztliche Attest" ist danach zusammen mit einem Passphoto an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Behindertenausweis, Postfach, 4410 Liestal einzusenden.
- Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion fertigt darauf hin den neuen Ausweis an und stellt ihn jeder Gesuchstellerin und jedem Gesuchssteller kostenlos zu.